Kreis stellt Covid-19-Bescheinigungen aus

Das Gesund­heits­amt stellt Beschei­ni­gun­gen für Covid-19-Gene­se­ne aus: Wer eine bestä­tig­te Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus über­stan­den hat und mitt­ler­wei­le als gesun­det gilt, erhält in die­sen Tagen Post vom Mär­ki­schen Kreis. Mehr als 19.000 Schrei­ben sind ver­sen­det wor­den.
Das Land NRW hat am 1. Mai kom­mu­ni­ziert, dass es die Rech­te der Per­so­nen mit einer Coro­na-Schutz­imp­fung sowie von Gene­se­nen anpasst: Sie pro­fi­tie­ren von Aus­nah­men in den Schutz­re­geln des Bun­des und des Lan­des und wer­den den Per­so­nen gleich­ge­stellt, die einen tages­ak­tu­el­len nega­ti­ven Coro­naschnell­test vor­le­gen kön­nen. Men­schen mit dem Nach­weis ihrer voll­stän­di­gen Imp­fung oder einer über­stan­de­nen Erkran­kung kön­nen daher unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen bei­spiels­wei­se Dienst­leis­tun­gen in Anspruch neh­men oder Geschäf­te des Ein­zel­han­dels betre­ten.
Der Mär­ki­sche Kreis stellt – wie ange­kün­digt – Covid-19-Gene­se­nen Beschei­ni­gun­gen (in deutsch und eng­lisch) aus. Mehr als 19.000 Schrei­ben sind in die­ser Woche ver­sen­det wor­den und sol­len die Emp­fän­ger in den nächs­ten Tagen errei­chen. Dar­in wird unter ande­rem auf­ge­führt, wann die Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus mit­tels eines PCR-Labor­er­geb­nis­ses fest­ge­stellt wur­de und wie lan­ge der Sta­tus als Gene­se­ner gilt (etwa sechs Mona­te).
Wich­tig: Per­so­nen, deren Erkran­kung 28 Tage bis sechs Mona­te zurück­liegt, bekom­men vom Mär­ki­schen Kreis unauf­ge­for­dert eine ent­spre­chen­de Beschei­ni­gung, mit der sie ihre Erkran­kung bele­gen kön­nen. Da dies vie­le Tau­send Men­schen betrifft, kann es meh­re­re Tage dau­ern, bis jedes Schrei­ben sei­nen Adres­sa­ten erreicht hat. Der Kreis bit­tet des­halb dar­um, von Anfra­gen und Anru­fen abzu­se­hen.  
Per­so­nen, deren Erkran­kung mehr als sechs Mona­te zurück­liegt und die mitt­ler­wei­le die ers­te von zwei Schutz­imp­fun­gen erhal­ten haben, bekom­men eben­falls unauf­ge­for­dert vom Mär­ki­schen Kreis eine Beschei­ni­gung, die zusam­men mit dem Impf­nach­weis eine Immu­ni­sie­rung attes­tiert.
Per­so­nen, die aktu­ell erkrankt sind oder künf­tig erkran­ken, bekom­men auto­ma­tisch nach dem Ein­gang des PCR-Labor­er­geb­nis­ses beim Gesund­heits­amt eine ent­spre­chen­de Beschei­ni­gung zusam­men mit einem Infor­ma­ti­ons­schrei­ben zur Qua­ran­tä­ne. Die Beschei­ni­gung befreit NICHT von der Qua­ran­tä­ne, die selbst­ver­ständ­lich ein­ge­hal­ten wer­den muss.