Mehrfache Polizei-Kontrollen auf Balver Straßen

Beam­te des Ver­kehrs­diens­tes der Poli­zei führ­ten am Sonn­tag Kon­trol­len auf meh­re­ren Stra­ßen in Bal­ve durch.

Auf der Sun­derner Stra­ße (L 686) in Lan­gen­holt­hau­sen, einer Aus­fall­stra­ße in Rich­tung Sor­pe­see, wur­den bei Geschwin­dig­keits­kon­trol­len 1924 Fahr­zeu­ge (davon 251 Krä­der) durch eine mobi­le Mess­an­la­ge regis­triert. Davon haben 170 Ver­kehrs­teil­neh­mer (davon 26 Krä­der) die zuge­las­se­nen Geschwin­dig­kei­ten überschritten.

Ins­ge­samt waren neun Ver­kehrs­teil­neh­mer so schnell unter­wegs, dass gegen sie eine Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge gefer­tigt wur­de. Die übri­gen Fah­rer erwar­tet ein Ver­war­nungs­geld. Die höchs­te Geschwin­dig­keit an die­ser Stel­le wur­de von einem Krad­fah­rer aus dem Kreis Unna erreicht, der inner­orts mit 94 km/h unter­wegs war. Die Regel­geld­bu­ße hier­für beträgt 200 Euro. Zudem muss der Fah­rer mit einem Monat Fahr­ver­bot und zwei Punk­ten in Flens­burg rechnen.

Auf der Stra­ße Am Pick­ham­mer in Bal­ve wur­den ins­ge­samt 1193 Fahr­zeu­ge (davon 73 Krä­der) von einer Mess­an­la­ge erfasst. Von die­sen waren 62 zu schnell unter­wegs (davon 12 Kräder).

Hier wur­den gegen zwei PKW-Fah­rer Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen geschrie­ben. Spit­zen­rei­ter an die­ser Stel­le war ein Pkw mit MK-Zulas­sung, der die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit von 50 km/h um 38 km/h überbot.

Eine wei­te­re Mess­stel­le wur­de auf der Arns­ber­ger Stra­ße (B 229) in Bal­ve-Beckum ein­ge­rich­tet. Hier wur­den 880 Fahr­zeu­ge gemes­sen (davon 78 Krä­der), 19 waren zu schnell unter­wegs (davon vier Kräder).

Fünf Fah­rer wur­den mit einem Buß­geld belegt, 14 kamen mit einem Ver­war­nungs­geld davon. Der Schnells­te an die­ser Mess­stel­le war ein Pkw-Fah­rer, der inner­orts mit 85 km/h fuhr. Zu der Geld­bu­ße von 160 Euro und zwei Punk­ten wird er sei­nen Füh­rer­schein für einen Monat abge­ben müssen.

Neben den Geschwin­dig­keits­ver­stö­ßen wur­den wäh­rend der Kon­trol­len auch noch ande­re Ver­stö­ße auf­ge­deckt. So war an einem Krad die Aus­puff­an­la­ge mani­pu­liert, an einem ande­ren war ein Rei­fen so abge­fah­ren, dass die Pro­fil­tie­fe nicht mehr ausreichte.

Ein Pkw-Fah­rer hat­te den Ter­min für die Haupt­un­ter­su­chung um meh­re­re Mona­te über­schrit­ten. Offen­bar nicht ohne Grund: Der Pkw war ver­kehrs­un­si­cher, u.a. war die Hand­brem­se ohne Funk­ti­on. An einem ande­ren Pkw war nach Umbau­ten des Fahr­werks die Betriebs­er­laub­nis erloschen.

Zu guter Letzt wur­de auch noch ein Rad­fah­rer zur Kon­trol­le ange­spro­chen. Er schaff­te es nicht, sein Han­dy zu bedie­nen und gleich­zei­tig mit dem Fahr­rad gera­de­aus zu fah­ren. Auch für Rad­fah­rer ist hier­für ein stol­zes Ver­war­nungs­geld in Höhe von 55 Euro vorgesehen.