Neue Rücknahmepflicht für Altgeräte funktioniert

Die seit dem 1. Juli bestehen­de Mög­lich­keit, klei­ne­re Elek­tro­alt­ge­rä­te in Super­märk­ten, Dis­coun­tern oder Dro­ge­rien abzu­ge­ben, funk­tio­niert im Mär­ki­schen Kreis ins­ge­samt gut. Das ist das Ergeb­nis eines nicht reprä­sen­ta­ti­ven „Markt­checks“, den Aus­zu­bil­den­de der Kreis­ver­wal­tung durch­ge­führt haben.

Die seit dem 1. Juli bestehen­de Mög­lich­keit, klei­ne­re Elek­tro­alt­ge­rä­te in Super­märk­ten, Dis­coun­tern oder Dro­ge­rien abzu­ge­ben, funk­tio­niert im Mär­ki­schen Kreis ins­ge­samt gut. Es gibt aber auch noch Ver­bes­se­rungs­po­ten­zi­al. Das hat ein nicht reprä­sen­ta­ti­ver „Markt­check“ erge­ben, der von der Kreis­ver­wal­tung in Koope­ra­ti­on mit der Umwelt­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW durch­ge­führt wurde.

Vier Aus­zu­bil­den­de der Kreis­ver­wal­tung mach­ten sich auf den Weg zum hei­mi­schen Han­del. Ziel war es her­aus­zu­fin­den, ob eine Abga­be von E‑Schrott mög­lich ist, ohne an Ort und Stel­le ein neu­es Gerät zu kau­fen. Der „Check“ führ­te Joeli­na Keil, Johan­na Laaks, Jan­nik Ull­rich und Jean Pas­cal Vas­si­li­ou quer durch das Kreis­ge­biet, wo 16 Geschäf­te auf­ge­sucht wur­den. Am Ende des Tages ver­mel­de­ten die vier Kreis-Azu­bis 15 erfolg­rei­che Rück­ga­ben. Nur ein Super­markt ver­wei­ger­te die Annah­me eines aus­ge­dien­ten Han­dys und eines alten Kopfhörers.

„Wir woll­ten wis­sen, wie Geschäf­te im Kreis­ge­biet auf die neu­en gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen des Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te­ge­set­zes ein­ge­stellt sind“, sagt Gui­do Bartsch vom Fach­dienst Umwelt. Micha­el Lücker von der Umwelt­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le ergänzt: „Je ver­brau­cher­freund­li­cher die Rück­nah­me ist, des­to mehr Kun­din­nen und Kun­den nut­zen das neue Ange­bot. Jetzt kann auch der Lebens­mit­tel­ein­kauf genutzt wer­den, um E‑Schrott abzugeben.“

Aus­wei­tung der Rücknahmepflicht

Von der Aus­wei­tung der Rück­nah­me­pflicht auf den Lebens­mit­tel­han­del sowie wei­te­re Ver­trei­ber erhofft sich die Bun­des­re­gie­rung eine spür­ba­re Stei­ge­rung der Sam­mel­men­gen an Elek­tro- und Elek­tro­ni­kal­t­ge­rä­ten. Alle Geschäf­te mit einer Ver­kaufs­flä­che von mehr als 800 Qua­drat­me­tern müs­sen jetzt kos­ten­los Klein­ge­rä­te zurück­neh­men, auch wenn sie die­se nur gele­gent­lich ver­kau­fen. Für grö­ße­re Gerä­te ab einer Kan­ten­län­ge von 25 Zen­ti­me­tern greift die Rück­nah­me­pflicht erst beim Kauf eines ver­gleich­ba­ren Neu­ge­rä­tes. Zuvor galt die­se Rück­nah­me­pflicht nur im Fachhandel.

Nicht über­all Sammelbehältnisse

„So ein­fach wie erwar­tet war die Rück­ga­be dann aber doch nicht. Zunächst ein­mal fan­den wir in vie­len Geschäf­ten kei­ne Sam­mel­be­hält­nis­se. Nicht in der Nähe des Kas­sen­be­rei­ches und auch nicht beim Aus­gang. Zwei­mal wur­den wir sogar auf­ge­for­dert, den E‑Schrott ein­fach in die Bat­te­rie­sam­mel­box zu wer­fen“, berich­tet Joeli­na Keil. Die per­sön­li­che Abga­be bei Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern erwies sich auch nicht immer als zielführend.

Mit gutem Bei­spiel vor­an geht ein gro­ßer Dis­coun­ter. „Hier gab es gut sicht- und les­ba­re Hin­weis­schil­der. So konn­ten wir sofort erken­nen, wo wir die Alt­ge­rä­te abge­ben kön­nen. Das fan­den wir vor­bild­lich“, mein­ten Johan­na Laaks und Jean Pas­cal Vas­si­li­ou. Den Aus­zu­bil­den­den hat der „Markt­check“, der im Rah­men der „Som­mer­aka­de­mie“ der Kreis­ver­wal­tung im zwei­ten Aus­bil­dungs­jahr statt­fand, viel gebracht. Ein­hel­li­ger Tenor: „Wenn man sich mit der Pra­xis aus­ein­an­der­setzt, ist die Theo­rie ein­fa­cher zu verstehen.“

Ord­nungs­ge­mä­ße Annahme

Gui­do Bartsch vom Fach­dienst Umwelt des Mär­ki­schen Krei­ses fasst die Ergeb­nis­se zusam­men: „Obwohl der Markt­check nicht reprä­sen­ta­tiv ist, deu­tet vie­les dar­auf hin, dass der Ein­zel­han­del die Alt­ge­rä­te ord­nungs­ge­mäß annimmt. Zukünf­tig erhof­fen wir uns aber, dass die Kom­mu­ni­ka­ti­on der Rück­nah­me­pflich­ten ver­brau­cher­freund­li­cher wird. Hier­zu gehö­ren gut sicht- und les­ba­re Hin­weis­schil­der im Ein­gangs- und Aus­gangs­be­reich sowie direkt an den jewei­li­gen Ver­kaufs­stel­len für Elek­tro­ge­rä­te. Zudem ist ein Blick des Per­so­nals auf die Sam­mel­be­häl­ter hilf­reich, um Fehl­wür­fe oder eine Berau­bung von Elek­tro­ge­rä­ten zu ver­hin­dern. So kön­nen Han­del und Kund­schaft einen wich­ti­gen Bei­trag leis­ten, dass mehr elek­tri­sche und elek­tro­ni­sche Alt­ge­rä­te erfasst und recy­celt wer­den. Dadurch wer­den natür­li­che Res­sour­cen geschont und das Kli­ma geschützt.“


Micha­el Lücker (Ver­brau­cher­zen­tra­le), die Aus­zu­bil­den­den Joeli­na Keil, Johan­na Laaks, Jean Pas­cal Vas­si­li­ou und Jan­nik Ull­rich sowie Gui­do Bartsch vom Fach­dienst Umwelt (v. l.). Foto: Julia Brock­haus / Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW