„Penis-Foto“ an junge Frau verschickt

Eine jun­ge Frau (25) erstat­te­te am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de Straf­an­zei­ge wegen sexu­el­ler Beläs­ti­gung. Ein bis­her unbe­kann­ter Täter hat­te ihr per Insta­gram unge­fragt ein Foto von sei­nem Geschlechts­teil zugeschickt.

Im Kreis­ge­biet wer­den immer wie­der ver­ein­zelt Anzei­gen erstat­tet. Sexu­el­le Beläs­ti­gung im Inter­net ist straf­bar. Das unauf­ge­for­der­te Ver­brei­ten von Penis-Bil­dern (sog. „Dick­pics“) gehört zur „Ver­brei­tung por­no­gra­phi­scher Schrif­ten“ und wird mit Geld­stra­fe oder bis zu einem Jahr Frei­heits­stra­fe bestraft.

Das Ver­schi­cken sol­cher Bil­der hat mit „Sex­ting“ nichts zu tun. Hier­bei geht es den Män­nern vor allem um die Aus­übung von Macht. Für Frau­en sind sol­che Nach­rich­ten vor allem eines: ner­vig und bis­wei­len ekelerregend.

Betrof­fe­ne Frau­en kön­nen bei der Poli­zei Straf­an­zei­ge erstat­ten. Dann ist es wich­tig, die Nach­rich­ten, das Pro­fil und/oder die Han­dy­num­mer des Über­sen­ders z.B. per Screen­shot zu sichern. Ant­wor­ten Sie nie­mals auf die Nach­rich­ten und schi­cken Sie die Bil­der auf kei­nen Fall wei­ter. Sie könn­ten sich sonst selbst straf­bar machen. Das Pro­fil des Täters z.B. zu blo­ckie­ren und an den Betrei­ber des Netz­werks zu mel­den kön­nen ergän­zen­de Maß­nah­men sein.

Auch Kin­der oder Jugend­li­che kön­nen davon betrof­fen sein. Den Eltern emp­fiehlt die Poli­zei: Berei­ten Sie Ihr Kind auf jugend­ge­fähr­den­de Inhal­te wie Gewalt, Por­no­gra­fie oder Ras­sis­mus vor und ver­ein­ba­ren Sie mit ihm, sol­che Sei­ten sofort weg­zu­kli­cken. Sei­en Sie Vor­bild und hel­fen Sie Ihrem Kind, sich gefahr­los im Inter­net zu bewe­gen. Ver­mit­teln und ver­ein­ba­ren Sie Sicher­heits­re­geln für den Internetkonsum.

Hilfs­an­ge­bo­te für betrof­fe­ne Frau­en sexu­el­ler Gewalt bie­tet z.B. das Hil­fe­te­le­fon des Bun­des­am­tes für Fami­lie unter 08000 116 016 oder die kri­mi­nal­prä­ven­ti­ven Fach­dienst­stel­len der ört­lich zustän­di­gen Kreis­po­li­zei­be­hör­den. Im Mär­ki­schen Kreis ist das das Kom­mis­sa­ri­at Vor­beu­gung mit Sitz in Hemer. Tele­fon: 02372/9099–5515 oder 5510.