Rat genehmigt verkaufsoffenen Sonntag am 4. Dezember

Der Rat der Stadt Bal­ve muss­te sich am Mitt­woch in sei­ner Sit­zung mit dem Antrag der Bal­ver Wer­be­ge­mein­schaft (Bal­Wer) beschäf­ti­gen, der den lan­gen Titel „Ord­nungs­be­hörd­li­che Ver­ord­nung über das Offen­hal­ten von Ver­kaufs­stel­len in der Stadt Bal­ve am 4. 12. 2022“ hat­te. Kurz gesagt ging es um den ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tag wäh­rend des Weih­nachts­mark­tes. Allein die Sach­dar­stel­lung aus dem Rat­haus ist neun Sei­ten lang, es fol­gen dann noch ein­mal so vie­le Stel­lung­nah­men der ver­schie­dens­ten Institutionen.

Inter­es­sant dabei die Stel­lung­nah­me von ver.di Süd­west­fa­len, die zwar alle Maß­ga­ben erfüllt sehen, aber den­noch eine Sonn­tags­öff­nung ableh­nen. Als Grund wird ange­ge­ben, dass an sechs Tagen in der Woche die Laden­öff­nun­gen von 0 bis 24 Uhr mög­lich sind. Käme der Sonn­tag noch hin­zu, wer­de qua­si 2 Wochen „durch­ge­ar­bei­tet“. Daher bedarf es, nach Ansicht von ver.di des arbeits­frei­en Sonntages.

Die Rats­her­ren schlos­sen sich die­ser Argu­men­ta­ti­on aller­dings nicht an und geneh­mig­ten den ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tag am 4. Dezem­ber in der Bal­ver Innenstadt.