Registrierung der Ukraine-Flüchtenden startet

Im Mär­ki­schen Kreis star­tet die Regis­trie­rung der ukrai­ni­schen Men­schen, die vor dem Krieg geflo­hen sind. Etwa 1.300 Geflüch­te­te haben sich bis­lang bei den Ein­woh­ner­mel­de­äm­tern der Städ­te und Gemein­den gemel­det. Die Aus­län­der­be­hör­de des Krei­ses lädt sie zur Regis­trie­rung ein.

Im Mär­ki­schen Kreis haben sich bis­lang etwa 1.300 Men­schen bei den Ein­woh­ner­mel­de­äm­tern der Städ­te und Gemein­den gemel­det (Stand: 22. März). Dar­un­ter sind etwa 40 Pro­zent Kin­der und Jugend­li­che im Alter von 0 bis 18 Jah­re. Von den Ein­woh­ner­mel­de­äm­tern der Kom­mu­nen wer­den die Daten für die Regis­trie­rung auto­ma­ti­siert an den Mär­ki­schen Kreis übermittelt.

Flüch­ten­de Men­schen aus der Ukrai­ne müs­sen bei der Aus­län­der­be­hör­de des Mär­ki­schen Krei­ses regis­triert wer­den. Das bedeu­tet, dass die Men­schen Fin­ger­ab­drü­cke abge­ben für eine soge­nann­te „Fast-ID“. Hier wird ein Abgleich mit den deut­schen und euro­päi­schen Sicher­heits­sys­te­men durch­ge­führt. Sofern die Per­son inner­halb des Schen­gen-Rau­mes noch nicht regis­triert wur­de, erfolgt das Anfer­ti­gen eines Pass­fo­tos sowie die eigent­li­che Regis­trie­rung. Hier wer­den neben per­sön­li­chen Daten auch Anga­ben zu der Ein­rei­se im Sys­tem erfasst. Anschlie­ßend wird jeder Fin­ger ein­zeln „gerollt“.

Im Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter erfasst

Nach der erfolg­ten Regis­trie­rung sind die Per­so­nen sys­tem­sei­tig im Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter erfasst. Anschlie­ßend wer­den sofort die Auf­ent­halts­er­laub­nis­se nach § 24 Auf­ent­halts­ge­setz erteilt. Hier­zu wer­den die elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­ti­tel bei der Bun­des­dru­cke­rei bestellt. Die Kun­den erhal­ten für die Über­gangs­zeit eine Beschei­ni­gung, die zur Arbeits­auf­nah­me berechtigt.

Auf­grund der Grö­ße des Mär­ki­schen Krei­ses wird par­al­lel an zwei Stand­or­ten gleich­zei­tig gear­bei­tet. Ein­ge­rich­tet ist eine „Regis­trie­rungs­stra­ße“ im Kreis­haus Lüden­scheid sowie eine „Regis­trie­rungs­stra­ße“ im Hön­ne-Berufs­kol­leg in Men­den. An bei­den Stand­or­ten wer­den ab Don­ners­tag, 24. März, jeweils von 8.30 Uhr bis 16 Uhr die Regis­trie­run­gen der Geflüch­te­ten vor­ge­nom­men. Bis zu 350 Regis­trie­run­gen pro Woche wer­den in der Anfangs­zeit ange­peilt. Sechs ehren­amt­li­che Sprach­mitt­le­rin­nen und Sprach­mitt­ler wer­den vor Ort sein, um bei der Über­set­zung zu helfen.

Wich­tig: Wer sich beim ört­lich zustän­di­gen Ein­woh­ner­mel­de­amt ange­mel­det hat, erhält auto­ma­tisch Rück­mel­dung von der Aus­län­der­be­hör­de des Mär­ki­schen Krei­ses mit einem Ter­min zur Auf­nah­me der bio­me­tri­schen Daten (Fin­ger­ab­drü­cke, Fotos).


Ein­ge­rich­tet ist eine „Regis­trie­rungs­stra­ße“ im Kreis­haus Lüden­scheid (Bild) sowie eine „Regis­trie­rungs­stra­ße“ im Hön­ne-Berufs­kol­leg in Men­den. Foto: Alex­an­der Ban­ge / Mär­ki­scher Kreis