Rollerfahrer mit drei Mitfahrern im Gepäck

Als Poli­zis­ten Sams­tag, gegen 2 Uhr, über den Nord­wall in Men­den fah­ren, kommt ihnen ein Rol­ler­fah­rer ent­ge­gen. Er sitzt jedoch nicht allein auf sei­nem Gefährt. Mit ihm befin­den sich drei wei­te­re Per­so­nen auf dem Fahr­zeug. Die Poli­zis­ten wen­den den Strei­fen­wa­gen und sehen noch, wie der Fah­rer an der Gar­ten­stra­ße anhält und sei­ne Bei­fah­rer abstei­gen lässt. Die neh­men sofort die Bei­ne in die Hand und wur­den zumin­dest in die­ser Nacht nicht mehr gesehen.

Der Rol­ler­fah­rer gibt Gas und will abhau­en. Die Poli­zis­ten kön­nen jedoch schnell genug auf­schlie­ßen und krie­gen den Fah­rer zu packen. Der als Mofa (Maxi­mal­ge­schwin­dig­keit 25 km/h) zuge­las­se­nen Rol­ler fuhr deut­lich schnell davon. Hier­für ist eine Fahr­erlaub­nis erfor­der­lich, die der 17-jäh­ri­ge aus Unna nicht vor­wei­sen konn­te. Er räumt ein, das Fahr­zeug tech­nisch mani­pu­liert zu haben.

Bei der Durch­su­chung des Jun­gen fan­den die Beam­ten einen Tele­skop­schlag­stock und ein Mes­ser. Die Waf­fen sowie den Rol­ler stell­ten sie sicher und über­ga­ben den 17-Jäh­ri­gen an sei­ne Eltern. Gegen ihn wird nun u.a. wegen Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis und Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz ermittelt.