Vereinssatzung richtig formulieren

Von der Grün­dung bis zur Been­di­gung rich­tet sich das Leben eines Ver­eins nach sei­ner Sat­zung. Der Inhalt der Sat­zung ist maß­ge­bend für die Aus­rich­tung des Ver­eins aber auch für Fra­gen der Gemein­nüt­zig­keit. Bei der Grün­dung, aber auch bei spä­te­ren Ände­run­gen, sind hier die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Zivil- und Steu­er­rechts zu beach­ten. Bei Miss­ach­tung die­ser Vor­ga­ben kann es z.B. zu einem Weg­fall der Gemein­nüt­zig­keit kom­men mit weit­rei­chen­den finan­zi­el­len Fol­gen für den Ver­ein und die han­deln­den Per­so­nen. Die­ser VHS-Kurs ist in Zusam­men­ar­beit mit den Abtei­lun­gen der För­de­rung von Ehren­amt und Enga­ge­ment der Städ­te Men­den, Hemer und Bal­ve. Er fin­det per Zoom am Diens­tag, 22. März, 19 bis 20.30 Uhr statt.

Anmel­dun­gen unter der Kurs­num­mer 221‑1090 im Netz oder per Tele­fon unter 02373/94713–0.