Vermeintlicher Handwerker forderte 644 Euro für Arbeit

Die Eigen­tü­me­rin einer Woh­nung in der Wer­ler Stra­ße in Men­den order­te am Sams­tag­abend für eine Woh­nung in der Wer­ler Stra­ße über eine Inter­net­sei­te einen angeb­li­chen Gas- und Was­ser­in­stal­la­teur, da das Ecke­ven­til eines Wasch­be­ckens offen­bar undicht war und tropf­te. Der ver­meint­li­che Hand­wer­ker erschien und dreh­te zwei­mal kräf­tig am Eck­ven­til, sodass es auf­hör­te zu trop­fen. Für die­se Leis­tung for­der­te er 644 EUR in bar. Die Geschä­dig­te zahl­te. Eine Rech­nung stell­te der Mann zwar aus, hän­dig­te sie aller­dings nicht aus. Die Geschä­dig­te soll­te statt­des­sen eine Rech­nung per E‑Mail bekom­men. Am Mon­tag erhielt die Woh­nungs­ei­gen­tü­me­rin kei­ne E‑Mail. Die Ruf­num­mer der angeb­li­chen Fir­ma in Mön­chen­glad­bach war nicht erreichbar. 

Sie mel­de­te sich auf der Wache in Men­den. Der angeb­li­che Hand­wer­ker wird als ca. 35-Jah­re alt, ca. 1.65m groß und schmal beschrie­ben. Er trug eine schwar­ze Müt­ze und eine schwar­ze Mas­ke. Die Poli­zei ermit­telt nun wegen Betru­ges und weist dar­auf­hin, dass es ins­be­son­de­re beim Ange­bot hand­werk­li­cher Leis­tun­gen im Inter­net immer wie­der zu Betrü­ge­rei­en und Wucher kommt. „Ver­ge­wis­sern Sie sich im Vor­feld über die Serio­si­tät des Unter­neh­mens. Grei­fen Sie im Zwei­fels­fall auf Ihnen bekann­te Unter­neh­men zurück“, rät die Poli­zei. (schl)