Weniger Bürokratie bei der Quarantäne

Künf­tig reicht der Hin­weis auf die ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung, um Per­so­nen mit einem labor-tech­ni­schen Coro­na­nach­weis und deren enge Kon­takt­per­so­nen die Qua­ran­tä­ne zu beschei­ni­gen.
Das Gesund­heits­amt des Mär­ki­schen Krei­ses gerät in der Coro­na­pan­de­mie zuneh­mend unter Zeit­druck. Um sich einen büro­kra­ti­schen Schritt zu erspa­ren, hat die Kreis­ver­wal­tung die All­ge­mein­ver­fü­gung „Zum Voll­zug des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (IfSG); Iso­la­ti­on von Kon­takt­per­so­nen der Kate­go­rie und von posi­tiv auf das Coro­na­vi­rus getes­te­ten Per­so­nen vom 30. Okto­ber 2020“ ver­fasst und in sei­nen Amt­li­chen Bekannt­ma­chun­gen ver­öf­fent­licht. Sie ersetzt die for­ma­le schrift­li­che Ord­nungs­ver­fü­gung, die bis­her den Betrof­fe­nen per Post zuge­stellt wer­den muss­te. Ab sofort reicht der Hin­weis auf die All­ge­mein­ver­fü­gung aus, um die Betrof­fe­nen sofort in Qua­ran­tä­ne zu ver­set­zen – egal, ob tele­fo­nisch, per E‑Mail oder ein­fa­chem Brief. 
Das Vor­ge­hen der Gesund­heits­be­hör­de sieht nun wie folgt aus: Ein Ermitt­ler nimmt in der Regel tele­fo­nisch Kon­takt zum Infi­zier­ten bezie­hungs­wei­se zu einer engen Kon­takt­per­son eines posi­tiv Getes­te­ten auf. Der Betrof­fe­ne wird nach Sym­pto­men befragt und umfas­send über Ver­hal­tens­re­geln wäh­rend der Qua­ran­tä­ne auf­ge­klärt. Die Qua­ran­tä­ne wird sofort wirk­sam. Nach dem Gespräch erhält der Betrof­fe­ne am ein­fachs­ten per E‑Mail oder not­falls per Post ein Schrei­ben, in dem Anfang und vor­aus­sicht­li­ches Ende der Qua­ran­tä­ne notiert sind sowie der Hin­weis auf die All­ge­mein­ver­fü­gung. Zusätz­lich ent­hält das Schrei­ben all­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen zur Qua­ran­tä­ne. Die­ses Schrei­ben der Gesund­heits­be­hör­de kann dem Arbeit­ge­ber als Beschei­ni­gung vor­ge­legt wer­den. Die All­ge­mein­ver­fü­gung ist hier ver­öf­fent­licht: https://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/amtliche-bekanntmachungen/index.php?ajaxsearch=1

Bei expo­nen­ti­ell stei­gen­den Fall­zah­len, gelingt es nicht immer, Per­so­nen mit einem posi­ti­ven Coro­na­test­ergeb­nis und enge Kon­takt­per­so­nen umge­hend zu infor­mie­ren. Das Gesund­heits­amt bit­tet daher um eigen­ver­ant­wort­li­ches Han­deln bis es sich tele­fo­nisch mel­det:
- Jeder, der Sym­pto­me hat und sich des­halb vom Arzt hat tes­ten las­sen, soll­te sich in die Häus­lich­keit zurück­zie­hen und Abstand gegen­über ande­ren Men­schen hal­ten.
- Jeder, der posi­tiv getes­tet wur­de, hat sich umge­hend in Qua­ran­tä­ne zu bege­ben.
- Infi­zier­te Per­so­nen sind ab zwei Tagen vor Sym­ptom­be­ginn anste­ckend. 
- Hat­ten Infi­zier­te ein direk­tes unge­schütz­tes Gespräch über 15 Minu­ten (face-to-face) mit einer ande­ren Per­son, ist sie Kon­takt­per­son der Kate­go­rie 1. 
- Enge Kon­takt­per­so­nen der Kate­go­rie 1 haben ein hohes Risi­ko, dass sie sich bei einer infi­zier­ten Per­son ange­steckt haben.
- Alle aktu­el­len Haus­halts­mit­glie­der einer infi­zier­ten Per­son sind Kon­takt­per­so­nen der Kate­go­rie 1 und müs­sen sich umge­hend in Qua­ran­tä­ne bege­ben.
- Die Inku­ba­ti­ons­zeit beträgt 14 Tage. In die­sem Zeit­raum kann die Erkran­kung jeder­zeit aus­bre­chen. Erst mit Aus­bruch der Erkran­kung ist ein Test posi­tiv. Wer also am 5. Tag nega­tiv getes­tet wur­de, kann am 7. Tag doch noch erkran­ken. Ein zwi­schen­zeit­li­cher nega­ti­ver Test auf COVID-19 been­det die Qua­ran­tä­ne des­halb nicht.
- Der bes­te Schutz vor einer Infek­ti­on ist
o Abstand hal­ten
o Hygie­ne­re­geln beach­ten
o All­tags­mas­ke tragen