24-Jährige fällt auf Vorkasse-Betrüger herein

Eine 24-jäh­ri­ge Hemera­ne­rin ist auf Vor­kas­se-Betrü­ger her­ein­ge­fal­len. Sie woll­te über ein Ver­kaufspor­tal im Inter­net Klei­dung im Wert von meh­re­ren hun­dert Euro ver­kau­fen. Es mel­de­te sich tat­säch­lich ein Inter­es­sent. Er oder sie woll­te jedoch, dass die Ver­käu­fe­rin die Trans­port­kos­ten im Vor­hin­ein zah­len soll­te. Den Betrag woll­te der Inter­es­sent angeb­lich mit dem Kauf­preis erstat­ten. Die Hemera­ne­rin über­wies einen drei­stel­li­gen Betrag. Es folg­ten wei­te­re For­de­run­gen, die den ange­streb­ten Ver­kaufs­preis deut­lich über­stie­gen. Des­halb erstat­te­te die Ver­käu­fe­rin Anzei­ge bei der Poli­zei wegen Betrugs.

Die Poli­zei warnt aus­drück­lich und immer wie­der vor die­ser Betrugs­ma­sche. Die angeb­li­chen Kauf­in­ter­es­sen­ten heu­cheln Kauf­in­ter­es­se, ohne die Gegen­stän­de näher zu inspi­zie­ren. Oft geht es um sper­ri­ge Objek­te, die sich nicht ein­fach per Paket ver­schi­cken las­sen, bis hin zu Fahr­zeu­gen. Meist behaup­ten die Kauf­in­ter­es­sen­ten, dass sie sich gera­de im Aus­land auf­hal­ten wür­den und daher den ange­bo­te­nen Gegen­stand unge­se­hen kau­fen woll­ten. Die Ver­käu­fer sol­len in Vor­kas­se tre­ten für hohe Spe­di­ti­ons­kos­ten. Doch der ver­spro­che­ne Spe­di­teur kommt nicht. Des­halb soll­ten sich Nut­zer der Online-Ver­kaufspor­ta­le laut dem Rat der Poli­zei kei­nes­falls auf Vor­kas­se-Anlie­gen ein­las­sen. Ach­ten Sie dar­auf, dass der Absen­der des Kauf­be­tra­ges iden­tisch ist mit dem Emp­fän­ger des Ver­kaufs­ob­jek­tes! Nut­zen Sie, wenn vor­han­den, die Zah­lungs­mög­lich­kei­ten über den Online­por­tal-Anbie­ter. Geschäf­te mit Frem­den soll­ten nicht über die „Freun­de- und Familie“-Funktion gezahlt wer­den. Das hebelt die vor­han­de­nen Schutz­me­cha­nis­men aus. (cris)


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