In Leveringhausen fiel der Polizei Kleintransporter auf

Der Ver­kehrs­dienst der Kreis­po­li­zei­be­hör­de MK führ­te am Sonn­tag, zwi­schen 13:00 und 18:00 Uhr, in Bal­ve tech­ni­sche Kon­trol­len, ins­be­son­de­re von Motor­rä­dern, sowie Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen durch.

In Lan­gen­holt­hau­sen wur­den am Sonn­tag 1465 Kraft­fahr­zeu­ge, davon 85 Zwei­rä­der über­prüft. 216 Fahr­zeug­füh­rer fuh­ren zu schnell, davon 11 Motor­rad­fah­rer. In 183 Fäl­len kam es zur Erhe­bung von Ver­warn­gel­dern (davon 9 Krä­der). Wei­te­re 33 Fahr­zeug­füh­rer (davon 2 Krä­der) fuh­ren deut­lich schnel­ler, als die zuge­las­se­nen 50 km/h Höchst­ge­schwin­dig­keit und erhal­ten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Die höchs­te Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung im Ort voll­zog hier­bei ein moto­ri­sier­ter Zwei­rad­fah­rer aus Soest mit 86 km/h. Dies wird mit einer Regel­bu­ße von 260,- EUR, 2 Punk­ten im Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter und 1 Monat Fahr­ver­bot geahndet.

Auf der K 11 in Leve­ring­hau­sen pas­sier­ten wäh­rend der Mes­sun­gen 292 Fahr­zeu­ge inner­halb der Ort­schaft den Radar­wa­gen (davon 68 Krä­der). 80 Fahr­zeug­füh­rer fuh­ren zu schnell (davon 9 Krä­der). Neben 59 Ver­stö­ßen, wel­che mit einem Ver­war­nungs­geld geahn­det wer­den (davon 4 Krä­der), erhal­ten 21 Fahr­zeug­füh­rer eine Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge (davon 5 Krä­der). Im 30 km/h – Bereich fuhr ein PKW – Fah­rer aus dem Mär­ki­schen Kreis mit 58 km/h und ein Krad­fah­rer aus dem Wes­ter­wald mit 54 km/h die jeweils höchs­ten gemes­se­nen Geschwindigkeiten.

Ein hier eben­falls zu schnell fah­ren­der Klein­trans­por­ter mit Hage­ner Zulas­sung kam ver­stärkt ins Visier der ein­ge­setz­ten Beam­ten. Auf der Lade­flä­che befan­den sich in zahl­rei­chen Groß­ein­kaufs­ta­schen Ver­dacht erre­gen­de Alu­mi­ni­um­ab­schnit­te, für wel­che der Fah­rer kei­ne plau­si­ble Erklä­rung abge­ben konn­te. In einer wei­te­ren Tasche wur­de Werk­zeug auf­ge­fun­den, wel­ches in nicht sel­te­nen Fäl­len zur Durch­füh­rung von Ein­bruch­dieb­stäh­len benutzt wird. Den Fahr­zeug­füh­rer und sei­ne Beglei­tung ver­brach­ten die Poli­zei­be­am­ten zwecks Iden­ti­täts­fest­stel­lung zur Poli­zei­wa­che. Hier stell­te sich her­aus, dass der Fah­rer zunächst fal­sche Per­so­nal­an­ga­ben getä­tigt hat­te und nicht im Besitz einer Fahr­erlaub­nis war. Das Fahr­zeug wur­de poli­zei­lich sicher­ge­stellt. Wegen des dar­in befind­li­chen Alu­mi­ni­ums wer­den wei­te­re Ermitt­lun­gen durch­ge­führt. Nach ein­deu­ti­ger Abklä­rung der Iden­ti­tä­ten und des Wohn­sit­zes wur­den bei­de Per­so­nen zunächst entlassen.

In Sans­sou­ci, B 229 / B 515 wur­den tech­ni­sche Kon­trol­len durch­ge­führt. Neben eini­gen ver­häng­ten Ver­warn­gel­dern waren bei drei Motor­rä­dern u. a. wegen Ver­än­de­run­gen an den Abgas­an­la­gen die Betriebs­er­laub­nis erlo­schen. Ein wei­te­rer Krad­fah­rer fuhr mit abge­fah­re­nen Rei­fen. Auf­fäl­lig war hier zudem ein PKW-Fah­rer, wel­cher einen ver­kehrs­un­si­che­ren Anhän­ger mit­führ­te. Bei einem ande­ren PKW stell­ten die Beam­ten durch eine unzu­läs­si­ge Rad-/Rei­fen­kom­bi­na­ti­on eben­falls das Erlö­schen der Betriebs­er­laub­nis fest. Alle die­se Fäl­le führ­ten zur Fer­ti­gung von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten gegen die Verantwortlichen.


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