SEK in Iserlohn: Rollerfahrer zog Waffe

Kurz vor 17 Uhr am Mitt­woch befuhr ein 39-jäh­ri­ger Poli­zei­be­am­ter die Obe­re Müh­le in Iser­lohn in Rich­tung Kes­bern. Er war außer­halb des Diens­tes pri­vat unter­wegs woll­te nach links abbie­gen auf einen Park­platz vor einem Ein­kaufs­markt. Ein Rol­ler­fah­rer vor ihm brems­te abrupt ab, so dass der Pkw-Fah­rer einen Zusam­men­stoß nur durch eine Voll­brem­sung ver­hin­dern konn­te. Dar­auf stieg der Pkw-Fah­rer aus, um mit dem Rol­ler­fah­rer zu reden. Der Rol­ler­fah­rer reagier­te mit einem Schwall von Belei­di­gun­gen, ging auf den ande­ren zu und stieß ihn nach hin­ten. Auch als sich der Pkw-Fah­rer als Poli­zei­be­am­ter zu erken­nen gab, ließ sich der Rol­ler­fah­rer nicht zurück­hal­ten, zog ein Reiz­stoff­sprüh­ge­rät her­aus und drück­te ab. Das Reiz­gas traf jedoch eine unbe­tei­lig­te 31-jäh­ri­ge Frau und ein ein­jäh­ri­ges Kind.

Der Rol­ler­fah­rer, ein 43-jäh­ri­ger Men­de­ner, zog sich auf den Park­platz vor dem Ein­kaufs­markt zurück und ver­steck­te sich hin­ter einem Pkw. Der Pkw-Fah­rer ver­stän­dig­te die Poli­zei. Der Ret­tungs­dienst ver­sorg­te die leicht ver­letz­te Frau und das ein­jäh­ri­ge Kind. Als eine Poli­zei­strei­fe ein­traf und zur Klä­rung des Sach­ver­halts auf den Rol­ler­fah­rer zuging, zog die­ser eine schwar­ze Schuss­waf­fe und bedroh­te die Beam­ten. Die Poli­zei­be­am­ten zogen sich dar­auf in siche­re Ent­fer­nung zurück und alar­mier­te Ver­stär­kung. Die Geschäf­te und der umlie­gen­de Bereich wur­den geräumt, die Stra­ße „Obe­re Müh­le“ für den Ver­kehr gesperrt. Alle Ver­su­che den Mann zur Auf­ga­be zu bewe­gen scheiterten.

Die Poli­zei zog Spe­zi­al­ein­satz­kräf­te hin­zu. Beim Zugriff um kurz nach 19.30 Uhr wur­de aus einer Dienst­waf­fe ein Schuss abge­ge­ben. Die­ser traf den Rol­ler­fah­rer. Er wur­de schwer­ver­letzt ins Kran­ken­haus gebracht und muss­te in der Nacht ope­riert wer­den. Lebens­ge­fahr besteht nicht. Gegen­wär­tig wird durch das Ord­nungs­amt der Stadt Iser­lohn eine Zwangs­ein­wei­sung in eine psych­ia­tri­sche Kli­nik geprüft. Hin­wei­se auf Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss haben sich bis­lang nicht ergeben.

Die Poli­zei fand bei ihm zwei CO2-Luft­pis­to­len samt Geschos­sen und CO-Kar­tu­schen sowie ein ver­bo­te­nes Ein­hand­mes­ser. Die Poli­zei hat gegen den Men­de­ner ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Bedro­hung, tät­li­chen Angriffs auf Voll­zugs­be­am­te und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung eingeleitet.

Der Schuss­waf­fen­ge­brauch durch die Poli­zei wird durch die Staats­an­walt­schaft und das Poli­zei­prä­si­di­um Hagen geprüft. Die Ermitt­lun­gen dau­ern an.