Trecker-Fahrer muss Verwarngeld zahlen

Am Sams­tag, 10. Juli, fan­den in der Zeit von 11 Uhr bis 16 Uhr kom­bi­nier­te Geschwin­dig­keits- und Motor­rad­kon­trol­len statt.

In der geschlos­se­nen Ort­schaft Kün­trop pas­sier­ten 973 Fahr­zeu­ge die Radar­messtel­le. 36 Fahr­zeug­füh­rer müs­sen in den nächs­ten Tagen mit einer schrift­li­chen Ver­war­nung rech­nen. Das schnells­te Motor­rad (aus SO-) war mit 68 km/h und der schnells­te PKW (aus MK-) mit 72 km/h unter­wegs. In der Ort­schaft Bal­ve, B 229, Hön­ne­tal­stra­ße, fuh­ren 1031 Fahr­zeu­ge am Radar­wa­gen vor­bei. Hier­von erwar­ten 32 Fahr­zeug­füh­rer eine schrift­li­che Ver­war­nung (schnells­te Krä­der mit 62 km/h, bei­de aus BM). Ein PKW Fah­rer aus HSK erwar­tet auf­grund der gemes­se­nen Geschwin­dig­keit von 80 km/h eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Zudem konn­te an dem Tag bei einem Krad­fah­rer eine mani­pu­lier­te Abgas­an­la­ge fest­ge­stellt wer­den. Da der End­schall­dämp­fer sicher­ge­stellt wur­de, war auch die Wei­ter­fahrt been­det. Den Fah­rer und den Fahr­zeug­hal­ter erwar­tet jeweils eine Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge wegen des Erlö­schens der Betriebs­er­laub­nis. In einem min­der schwe­ren Fall der Fahr­zeug­ver­än­de­rung wur­de von einem PKW Fah­rer ein Ver­war­nungs­geld erho­ben. Ein „Tre­cker“ Fah­rer muss­te wegen man­geln­der Kenn­zeich­nung ein Ver­war­nungs­geld ent­rich­ten. Ein Fahr­zeug­füh­rer hat­te sei­ne Ladung nicht sicher ver­staut und muss­te eben­falls ein Ver­war­nungs­geld ent­rich­ten. Ein Fahr­zeug­füh­rer, der gewerbs­mä­ßig Alt­me­tall und ähn­li­ches sam­mel­te, konn­te kei­ne ent­spre­chen­den Geneh­mi­gun­gen bzw. Nach­wei­se vor­le­gen, so dass ent­spre­chen­de Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen gefer­tigt werden.

Es wer­den auch zukünf­tig Kon­trol­len die­ser Art durchgeführt.